Videoüberwachung am Klinikum Hann. Münden

Weiterführende Informationen zur Videoüberwachung

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Eine Übermittlung der Bilddaten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO).

Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.

Die zuständige Landesaufsichtsbehörde für das Bundesland Niedersachen ist die:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel. +49 (0511) 120 45 00
Fax +49 (0511) 120 45 99
E-Mail poststelle@lfd.niedersachsen.de

Informationen über den Einsatz eines Videoüberwachungssystems auf dem Betriebsgelände

1. Grundlage

Bei der Anfertigung dieser Videoaufnahmen handelt es sich um eine Erhebung von personenbezogenen Bilddaten, die unter das Datenschutzrecht fallen nach Art. 14 DSGVO, Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden. Der Informationspflicht gegenüber allen Betroffenen, wird mit gut erkennbaren Schildern an den Eingängen/Zufahrten auf das Betriebsgelände nachgekommen und weiterführende Informationen sind im Empfangsbereich einzusehen.

2.    Zweck des Einsatzes von Videosystemen

(1) Das Videosystem wird zur Wahrung des Hausrechtes, zur Vandalismus-Prävention, der Beweissicherung/Nachweis von Straftaten und Erkennung von unberechtigtem Zutritt genutzt.

 (2) Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme wurde geprüft.

3.    Aufzeichnungszeitraum

Das Videosystem ist 24 Stunden an allen Tagen aktiv.

Die Aufzeichnungen werden nach 3 Tagen gelöscht, wenn kein berechtigtes Interesse besteht, diese Aufnahmen länger zu behalten (z. Bsp. für die Aufklärung einer Straftat). Auch vor der genannten 7-Tage Frist, wenn schutzbedürftige Interessen des Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

4.    Festlegung des Nutzungsanlasses

(1) Schutz von Eigentum, Zulieferern, Beschäftigten, Kunden und Besuchern.

(2) Abwehr von Begehung von Straftaten, o. Ä.

Die Aufnahmen werden ausschließlich für die o.g. genannten Anlässe genutzt, bzw. gesichtet.

5.     Festlegung des Zugriffes auf die Videoanlage und das aufgezeichnete Material

(1) Mitarbeiter der technischen Abteilung

5.    Sonstiges

(1) Nach den o.g. Fristen, Punkt 3, werden die Daten unmittelbar und unwiderruflich gelöscht.

6.    weitere Hinweise

(1) Der Arbeitnehmer als Betroffener ist hiermit darüber informiert worden und hat verstanden, dass Bilddaten von ihm auf dem Betriebsgelände erhoben werden können.

(2) Der Beauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit.

Hann. Muenden, den 10.08.2023                      

Aufstellung der Standorte von Videokameras auf dem Betriebsgelände

Kameras :         
Kam 1   Eingang Zentrale Notaufnahme

Kam 2   Haupteingang

Kam 3   Warenannahme Zentrallager

Kam 4   Personaleingang

Kam 5   Pforte

Kam 6   Holding Area ZNA

Kam 7   Sauerstoff-Tank/Entsorgungs-Container/Eingang

Nur die Bilder der beiden Kameras 1 + 6 werden auf einem separatem Bildschim in der Notaufnahme kontinuierlich gezeigt. Alle anderen Aufzeichnungen erfolgen ohne Anzeige auf einem Bildschirm.

Alle Aufzeichnungen werden jeweils nach 72 Stunden automatisch gelöscht. Ist in dieser Zeit ein Zwischenfall erfolgt, z.B. ein Einbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder sonstigen Straftaten, haben wir nunmehr die Möglichkeit, den Vorfall leichter nachzuvollziehen.

Aufzeichnungen werden ausschließlich im Beisein unseres Betriebsrates, mit dem das Kamerakonzept in Vorfeld abgestimmt wurde, angeschaut.